Verordnungen für eine logopädische Behandlung stellen Hausärzte, HNO-Ärzte, Phoniater, Pädaudiologen/ Kinderärzte, Kieferorthopäden, Zahnärzte, Kinder- und Jugendpsychiater, Allgemeinmediziner oder Neurologen aus. Es ist zu beachten, dass zwischen dem Ausstellungsdatum des Rezeptes und dem logopädischen Ersttermin maximal 14 Tage liegen dürfen. Es empfiehlt sich daher, bereits frühzeitig einen Termin für die logopädische Erstuntersuchung zu vereinbaren und die Verordnung erst kurz davor beim Arzt abzuholen.
Ihr verordnender Arzt stellt je nach Störungsbild meist ein Rezept über 10 Therapieeinheiten mit einer Therapiedauer von jeweils 30 Min., 45 Min. oder 60 Min. aus. In der Regel findet die logopädische Therapie 1- 2 Mal pro Woche statt.
Gesetzlich versicherte Patienten ab dem vollendeten 18. Lebensjahr müssen eine Zuzahlung in Höhe von 10% des Rezeptwertes und 10 Euro Rezeptgebühr pro Verordnung entrichten, wenn keine Befreiung durch die Krankenkasse vorliegt.
Wenn Sie das erste Mal bei uns sind, führen wir zunächst ein ausführliches Anamnesegespräch durch, um zu erfahren, weshalb Sie sich oder Ihr Kind bei uns vorstellen und klären wichtige Fragen. Anschließend werden auf spielerische Weise mithilfe moderner Diagnostikverfahren die sprachlichen Fähigkeiten (Aussprache, Wortschatz, Grammatik) Ihres Kindes überprüft. Danach erläutern wir den jeweiligen Therapieansatz und die weitere Behandlung. Bei erwachsenen Patienten wird ebenfalls nach dem Erstgespräch eine individuell abgestimmte Diagnostik erhoben und die logopädische Behandlung besprochen.
Termine können Sie telefonisch unter 0911- 97900033 mit uns vereinbaren oder das Kontaktformular verwenden. Sollten Sie uns telefonisch einmal nicht sofort erreichen, da wir gerade therapieren, hinterlassen Sie uns bitte eine Nachricht mit Ihrem Namen und Ihrer Telefonnummer. Wir rufen Sie umgehend zurück.